Die Richtlinie für Selbsthilfegruppen der Deutschen Tinnitus-Liga e.V. (DTL)

1. Wirkungskreis
Die SHG ist ein von den örtlichen bzw. regionalen Mitgliedern der Deutschen Tinnitus-Liga e.V. mit dem Sitz in Wuppertal getragener offener Gesprächskreis innerhalb der Mitgliedschaft.
2. Aufgabe der Gruppe
Aufgabe der Gruppe bzw. des Gesprächskreises ist es insbesondere, im Rahmen des Satzungsauftrages der DTL und der Möglichkeiten einer SHG, "freundschaftliche Beziehungen und den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern zu fördern und zur Verbesserung der körperlichen und seelischen Gesundheit, der Lebenstüchtigkeit sowie der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit ihrer Mitglieder beizutragen."
Die SHG arbeitet deshalb im Rahmen der DTL vorwiegend mitgliederbezogen, ist aber auch jederzeit offen für neue betroffene Menschen. Ein Rechtsanspruch für DTL-Mitglieder auf Gruppenteilnahme ergibt sich hieraus nicht.
3. Arbeitsweise und Pflichten der SHG
Die SHG ist eine Gesprächsgruppe.
Die Arbeit der SHG orientiert sich überwiegend an den Bedürfnissen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Die SHG dient außer zur besseren Gestaltung der Lebenssituation und der besseren Information ihrer Teilnehmer auch dazu, den Teilnehmern Anregungen und Hilfen zu Entspannungsübungen und sonstigen psychischen Hilfen, auch im Alltag, zu vermitteln.
Alle Gespräche innerhalb der SHG wie auch der Gruppenteilnehmer untereinander sind absolut vertraulich zu behandeln.
Vertraulich sind auch alle mitgliederbezogenen und sonstigen Informationen und Listen der DTL zu behandeln.
Die datenschutzrechtlichen Vorschriften sind zu beachten.
Die SHG kann auf ihrer Homepage, soweit vorhanden, aus eigener Erfahrung auf die Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen (hierzu gehören z.B. auch Ärzte, Krankenhäuser, Akustiker, Apotheken, Therapeuten etc.) hinweisen. Eine aktive Verlinkung von der Homepage der SHG auf die Homepage eines Wirtschaftsunternehmens kann von den Steuerbehörden aber als aktive Werbung gewertet werden und stellt dann aus steuerlicher Sicht einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar und ist unzulässig und kann so die Gemeinnützigkeit der DTL in Frage stellen.
Eine eventuell vorhandene Homepage und deren Unterseiten müssen für jeden offen und erreichbar sein.
In Kooperationen mit Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, Anbietern von Heil- und Hilfsmitteln sowie Dienstleistungen und anderen Unternehmen (siehe auch oben), die Produkte für behinderte und chronisch kranke Menschen herstellen, anbieten oder vertreiben, wird auf eine eindeutige Trennung zwischen Informationen der SHG, Empfehlungen der SHG und Werbung des Unternehmens geachtet. Es ist auch darauf zu achten, dass bei der Weitergabe von Empfehlungen an Dritte ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich hierbei um eigene Erfahrungen und beispielsweise nicht um einen medizinischen Ratschlag handelt. Die SHG informiert über Angebote, beteiligt sich aber nicht an Werbung.
4. Teilnehmer
Teilnehmen können alle unter Tinnitus oder Morbus Menière leidenden Mitglieder der DTL, die diese Richtlinien anerkennen. Über die Teilnahmeberechtigung von Familienangehörigen und Partnern entscheidet die Gruppe. Nehmen an den Gruppentreffen regelmäßig auch die Ehegatten und Partner oder sonstige Familienangehörige teil, so soll zumindest ein Treffen im Jahr tunlich ohne sie stattfinden, um die Partnerproblematik unbefangen diskutieren und über die Gruppenteilnahme der Partner befinden zu können.
Innerhalb der SHG bildet sich als geschlossene Innengruppe ein "harter Kern" von Mitgliedern. Der Initiativkreis (IK) übernimmt die Verantwortung für die SHG. Er kann sich auch außerhalb der offenen Gruppe regelmäßig treffen und sollte möglichst an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.
Neue Gruppenbesucher können gerne einige Male an den Gruppentreffen teilnehmen, ehe sie sich für eine Mitgliedschaft in der DTL entscheiden.
Ein Gruppenteilnehmer kann aus einem wichtigen Grunde von der weiteren Teilnahme befristet oder auf Dauer ausgeschlossen werden, z.Bsp. wenn er nachhaltig stört, nachhaltig gegen die Regeln verstößt, die sich die Gruppe gegeben hat oder wenn er aus der DTL ausgeschlossen wird.
Der Ausschluss erfolgt durch Mehrheitsbeschluss gemäß Ziffer 6. Unabhängig davon kann der Gruppensprecher oder sein jeweiliger Vertreter jederzeit einen störenden Gruppenteilnehmer kraft seines Hausrechtes aus einer laufenden Gruppensitzung entfernen oder ihm die Teilnahme verweigern.
5. Leitung der SHG
Die Gruppe wird durch den Initiativkreis von mindestens 3 Personen geleitet. Die Aufgaben sollten nach Möglichkeit verteilt werden (Sprecher, Stellvertreter, Schriftführer, Kassenwart...).
Über die Gruppentreffen wird eine Anwesenheitsliste nebst Kurzprotokoll geführt und eine Kopie davon an die DTL geschickt.
6. Abstimmungen
Zur Regelung aller wichtigen Angelegenheiten der SHG in organisatorischer und inhaltlicher Hinsicht stimmen die DTL-Mitglieder in der Gruppe in demokratischer Weise ab. Maßgebend ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Zu Gruppentreffen, auf denen eine Abstimmung stattfinden soll, lädt der Gruppensprecher oder sein Vertreter unter Angabe des Gegenstandes der Abstimmung diejenigen DTL-Mitglieder schriftlich ein, die regelmäßig an den Gruppentreffen teilnehmen.
7. Teilung der SHG
Es empfiehlt sich, die SHG zu teilen, wenn das persönliche Gespräch unter einer zu großen Anzahl regelmäßig erscheinender Mitglieder oder unter zu unterschiedlichen Zielvorstellungen leidet.
Die SHG kann jederzeit den Rat und die Hilfe des DTL-Vorstandes bzw. der DTL- Geschäftsführung in Anspruch nehmen.
8. Finanzierung der SHG
Die Gruppe finanziert sich aus Umlagen der Teilnehmer, dem Verkauf von Informations- und Werbematerial der DTL und aus Zuschüssen der örtlichen Krankenkassen, der Stadtverwaltung und sonstiger Geldgeber.
Über die Finanzen der SHG ist der Gruppe in Jahresabständen zu berichten. Über die Art und Weise der Berichterstattung und der Kassenprüfung entscheidet die Gruppe durch Beschluss.
9. Außergewöhnliche Aktivitäten
Außergewöhnliche Aktivitäten sollten mit der Geschäftsführung der DTL rechtzeitig abgestimmt werden, insbesondere größere Veranstaltungen und eine eigene Öffentlichkeitsarbeit.
10. Auflösung der Gruppe
Bei einer Auflösung der Gruppe wird das noch in der Gruppenkasse befindliche Geld einem sozialen Zweck zugeführt.